Ausbildungsziel

 

 Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

Mit dem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ verliehen. Der Beruf befähigt zum Einsatz als pädagogisch qualifizierte/r Mitarbeiter/in in Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Mittlerer Bildungsabschluss

Diesen erwirbt, wer einen Durchschnitt bis 2,50 im Abschlusszeugnis und befriedigende Kenntnisse in Englisch nachweist.

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