Ausbildungsziel
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
Mit dem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ verliehen. Der Beruf befähigt zum Einsatz als pädagogisch qualifizierte/r Mitarbeiter/in in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Mittlerer Bildungsabschluss
Diesen erwirbt, wer einen Durchschnitt bis 2,50 im Abschlusszeugnis und befriedigende Kenntnisse in Englisch nachweist. 