Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpfleger/-in“ verliehen. Die Ausbildung befähigt zum Einsatz als pädagogisch qualifizierter Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Hort, im Heim oder in der Familie. Außerdem ist mit abgeschlossener Ausbildung die Berufsschulpflicht erfüllt.