Fördermöglichkeiten BAFÖG und AFGB

Wenn Sie einen Ausbildungsplatz an unserer Schule haben und die 3-jährige Erzieherausbildung absolvieren (diese endet mit dem abschließenden Berufspraktikum), besteht die Möglichkeit, zwischen den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch "Meister-BAföG" genannt, zu wählen.

Diese Förderungsmaßnahme müssen Sie beim Landratsamt Ihres Landkreises beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen nach dem AFBG bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht.

Der Vermögensfreibetrag der Antragstellerin/des Antragstellers liegt bei 35.800 Euro.

Nähere Informationen zum AFBG und auch Antragsformulare können Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info nachlesen bzw. abrufen, aufüllen und ausdrucken. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formblatt B (=Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) und die Anlage zum Formblatt B (=Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) in unserem Sekretariat ausfüllen lassen müssen.

Sowohl BAföG- als auch AFBG-Anträge können frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung an den zuständigen Stellen entgegengenommen werden.

Kontakt

Regens-Wagner-Fachakademie für Sozialpädagogik in Rottenbuch
Klosterhof 7
82401 Rottenbuch

Schulleitung

Edith Richter-Schindele
Telefon: 08867 9112-25
E-Mail: edith.richter-schindele@regens-wagner.de

 

Stellvertretende Schulleitung

 

Silvia Christa
Telefon: 08867 9112-28
E-Mail: silvia.christa@regens-wagner.de

 

Sekretariat

 

Alexandra Uhl
Telefon: 08867 9112-22
E-Mail: faks-sekretariat@regens-wagner.de

 

Praxisleitung

 

Ralf Windhager
Telefon: 08867 9112-20
E-Mail: ralf.windhager@regens-wagner.de