Wenn Sie einen Ausbildungsplatz an unserer Schule haben und die 3-jährige Erzieherausbildung absolvieren (diese endet mit dem abschließenden Berufspraktikum), besteht die Möglichkeit, zwischen den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch "Meister-BAföG" genannt, zu wählen.
Diese Förderungsmaßnahme müssen Sie beim Landratsamt Ihres Landkreises beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen nach dem AFBG bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht.
Der Vermögensfreibetrag der Antragstellerin/des Antragstellers liegt bei 35.800 Euro.
Nähere Informationen zum AFBG und auch Antragsformulare können Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info nachlesen bzw. abrufen, aufüllen und ausdrucken. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formblatt B (=Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) und die Anlage zum Formblatt B (=Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) in unserem Sekretariat ausfüllen lassen müssen.
Sowohl BAföG- als auch AFBG-Anträge können frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung an den zuständigen Stellen entgegengenommen werden.