Wenn Sie einen Ausbildungsplatz an unserer Schule haben und die 3-jährige Erzieherausbildung absolvieren (diese endet mit dem abschließenden Berufspraktikum), besteht die Möglichkeit, zwischen den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch "Meister-BAföG" genannt, zu wählen. Während dem SEJ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr) besteht kein Anspruch auf BAföG.
Diese Förderungsmaßnahme müssen Sie beim Landratsamt Ihres Landkreises beantragen. Bei der Berechnung der Leistungen nach dem AFBG bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht.
Nähere Informationen zum AFBG und auch Antragsformulare können Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info nachlesen bzw. abrufen, aufüllen und ausdrucken. Beachten Sie bitte, dass Sie das Formblatt B (=Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) und die Anlage zum Formblatt B (=Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen) in unserem Sekretariat ausfüllen lassen müssen.
Sowohl BAföG- als auch AFBG-Anträge können frühestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung an den zuständigen Stellen entgegengenommen werden.